Kinder zu schützen, Menschenrechte zu wahren, Arbeitsbedingungen zu verbessern und einen fairen Umgang mit Partnern zu sichern, ist für Kontiki von grosser Bedeutung - nicht nur in unserer eigenen Geschäftstätigkeit, sondern auch entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Unser Versprechen lautet daher, dass wir nur mit Anbietern zusammenarbeiten, die unsere Richtlinien zu Menschenrechten und zum Kinderschutz einhalten.
Verhaltenskodex
Kontiki Reisen gehört zur DERTOUR Group, der Touristiksparte der REWE Group. Der Verhaltenskodex der REWE Group gilt auch für die Mitarbeitenden von Kontiki Reisen. Dieser hält die allgemeingültigen ethischen Verhaltensgrundsätze für den Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden sowie intern für den Umgang mit Mitarbeitenden und Kollegen fest. Unser Verhalten ist wesentlich durch Integrität geprägt. Dies beinhaltet insbesondere, dass wir uns an Recht und Gesetz halten, einen fairen Wettbewerb führen und verlässliche Partner sind.
Lieferantenkodex
In jedem unserer Verträge mit Partneragenturen und Unterkünften wurden ethische Klauseln aufgenommen. Der Lieferantenkodex muss von den Partnern separat unterzeichnet werden. Bis Ende 2018 waren die Inhalte von der ehemaligen Kuoni Group geprägt. Im Jahr 2019 wurde er durch den Lieferantenkodex der DERTOUR Group abgelöst, welcher neu für alle Ländergesellschaften und Geschäftseinheiten Gültigkeit hat. Er umfasst die Bereiche Einhaltung von Gesetzen, Verbot von Korruption und Bestechung, Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung, Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards, Umweltstandards und Tierschutz.
Roundtable for Human Rights in Tourism
Unser Mutterhaus, die DERTOUR Suisse, ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Roundtable on Human Rights in Tourism. Der Roundtable versteht sich als Impulsgeber und offene Plattform für Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Tourismus einsetzen. Kontiki Reisen wie auch die gesamte DERTOUR Group verpflichten sich in unserer Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechten.
Engagement zum Schutz der Kinder
Kontiki Reisen, DERTOUR Suisse und die DERTOUR Group sind Mitglieder von The Code. «The Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism» ist ein internationaler Verhaltenskodex der Reisebranche zum Schutz von Kindern. Damit verpflichten wir uns, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren, sowie aktiv und präventiv gegen jede Form von deren Ausbeutung vorzugehen. Im Einklang der sechs Kriterien des Rahmenwerks von The Code haben wir diverse Richtlinien und Prozesse in Gang gesetzt, schulen unsere Mitarbeitenden, konsultieren mit Partnern, sensibilisieren unsere Reisenden und erstatten jährlich Bericht zu den umgesetzten Massnahmen.
Basierend auf ihrer Grundsatzerklärung zum Kinderschutz hat die DERTOUR eine umfassende interne Kinderschutzrichtlinie erarbeitet. Grundlage ist eine im Jahr 2022 durchgeführte Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die mit Risiken für die Wahrung der Rechte von Kindern verbunden sein können. Die Kinderschutzrichtlinie definiert daher strenge Anforderungen an touristische Produkte und Aktivitäten. Darüber hinaus beinhaltet sie Massnahmen und Prozesse, welche die aktive Umsetzung dieser Anforderungen sicherstellen.
- Homestays bieten einen wertvollen Einblick in das lokale Leben und fördern die lokale Teilhabe und Wertschöpfung. Sind bei Homestays Kinder involviert, gelten strenge Anforderungen zum Kinderschutz.
- Auf Volunteering-Angebote rund um die Zusammenarbeit mit Kindern wird verzichtet. Kinder benötigen konstante Bezugspersonen mit einer entsprechenden Ausbildung
Das können Sie tun
Fotografieren
Respektieren Sie die Privatsphäre anderer, wenn Sie unterwegs fotografieren. Fotos sollten grundsätzlich die Würde und Kultur des abgebildeten Individuums achten. Sie sollten nicht ohne Einverständnis gemacht werden. Seien Sie besonders umsichtig, wenn Bilder Kinder zeigen oder Privatpersonen in traditioneller Kleidung indigener Völker, wie im Fall der Sámi.
Hin- statt wegsehen
Haben Sie einen Verdacht auf einen Verstoss gegen Menschen- oder Kinderrechte? Melden Sie ihn über dieses Meldeformular.
Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Verdachtsfälle auf z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermässiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Suissse AG haben, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Aussenstehenden digital über den Beschwerdekanal der DERTOUR Suissse AG als Teil der REWE Group abgegeben werden – auf Wunsch auch anonym.
Beschwerden von Kundinnen und Kunden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Suissse AG, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.